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Gremien

Im Hamburgischen Schulgesetz sind für die Eltern vielfältige Mitwirkungs- und Informationsrechte vorgesehen. Diese gesetzlichen Gremien bilden den Rahmen für die Einbindung der Elterninteressen in der Schule. Wir stellen sie Ihnen kurz vor.

 

 

Gremium

Schuljahr 2011/12

Funktion

gewählt bis

Schulkonferenz

Michael Sander

Mitglied

2012

Wahl für 2 Jahre

Andrea Kopp

Pers. Stellvertreter

2012

 

Detlef Hoefer

Mitglied

2012

 

Jörn Strade

Pers. Stellvertreter

2012

 

Thomas Schlamp

Mitglied

2013

 

Nicole Reinschild

Pers. Stellvertreter

2013

 

Petra Raid

Mitglied

2013

 

Maike Hinze

Pers. Stellvertreter

2013

 

 

 

 

Kreiselternrat

Jan Müller

Mitglied

2012

Wahl für 1 Jahr

Maike Hinze

Pers. Stellvertreter

2012

 

 

 

 

Lernmittelausschuss

Jörn Strade

Mitglied

2012

Wahl für 2 Jahre

Nicole Reinschild

Pers. Stellvertreter

2012

 

Jochen Hartmann

Mitglied

2012

 

Nina Peters

Pers. Stellvertreter

2012

 

Handan Cigirli

Mitglied

2013

 

Inge Kammler

Pers. Stellvertreter

2013

 

Michael Sander

Mitglied

2013

 

Andrea Kopp

Pers. Stellvertreter

2013

 

 

 

 

Vorstand

Andreas Junglewitz

Vorsitzender

2012

Wahl für 1 Jahr

Thomas Schlamp

Stellv. Vorsitzender

2012

 

Petra Raid

SchriftführerIn

2012

 

 

 

Elternabend

Elternabende finden mindestens zweimal im Schuljahr oder auf Verlangen der Klassenelternvertreter/innen oder eines Viertels der Eltern statt. Die Eltern beraten mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften, insbesondere dem/der Klassenlehrer/in, wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung.

Die Elternabende werden von dem/der Klassenlehrer/in mit einer Frist von wenigstens einer Woche einberufen. Notwendigkeit, Tagesordnung und Zeitpunkt werden mit den Klassenelternvertreter/inne/n abgestimmt.

Die Gestaltung der Elternabende übernimmt die Klassenelternvertreter/inne/n, nach Absprache auch gemeinsam mit dem/der Klassenlehrer/in. Solange die Klassenelternvertreter/inne/n noch nicht gewählt sind, leitet der/die Klassenlehrer/in den Elternabend.

 

Klassenelternvertreter/innen

Die Eltern der Schüler/innen jeder Klasse (einschließlich Vorschulklassen) wählen spätestens vier Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljahres auf einem Elternabend zwei Klassenelternvertreter/innen sowie je eine/n Ersatzvertreter/in.

Die Klassenelternvertreter/innen haben die Aufgaben

  • die Beziehungen der Eltern einer Klasse untereinander und mit den Lehrkräften zu pflegen,
  • bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Eltern und Lehrkräften zu vermitteln,
  • die Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren,
  • die Schule und die Lehrerinnen und Lehrer bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu unterstützen, und
  • den Elternrat zu wählen.

Da an Grundschulen der Unterricht überwiegend von der Klassenlehrkraft erteilt wird, haben Klassenelternvertreter/innen häufigen Kontakt zur Klassenlehrkraft.

Der Aufwand liegt damit im eigenen Ermessen der Elternvertreter/innen.

 

Elternrat

Der Elternrat tagt etwa alle zwei Monate von 20:00 bis ca. 22:00 Uhr im Lehrerzimmer.

Die Sitzung ist offen für alle Klassenelternvertreter/innen und die Schulleitung; stimmberechtigt sind die gewählten Elternratsmitglieder. In den Elternrat gewählt werden kann jeder Elternteil der Schule; die Wahl zum Klassenelternvertreter in der jeweiligen Klasse ist dazu nicht zwingend.

Zu den regelmäßigen Tagungsordnungspunkten gehört

  • Protokoll der letzten Sitzung
  • Bericht der Schulleitung
  • Berichte aus den Gremien
  • Aktuelle oder allgemeine Schulthemen

Der zeitliche Aufwand liegt bei etwa 2 Stunden pro Sitzung. Hinzu kommt die selbst zu wählende Vorbereitungszeit.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung. Mitglieder sind die Schulleitung, die benannten Vertreter des Elternrats und der Lehrerkonferenz sowie eine Vertretung des nichtunterrichtenden Personals.

Die Schulkonferenz tagt viermal im Jahr ebenfalls im Lehrerzimmer. Die Sitzungen der Schulkonferenz sind schulöffentlich, d.h. alle Eltern dürfen an den Sitzungen teilnehmen und müssen daher auch rechtzeitig vorher (spätestens 14 Tage) informiert werden.

Der Zeitaufwand liegt bei ca. 1 Stunde pro Sitzung.

Die Mitglieder der Schulkonferenz aus dem Elternrat können an den Lehrerkonferenzen teilnehmen, wenn deren Tagesordnung schulkonferenz-relevante Themen vorsieht.


Kreiselternrat

Der Elternrat ist im Gremium des Kreiselternrates mit einem Mitglied vertreten. Es werden allgemeine Angelegenheiten des Schulkreises erörtert. Der Kreiselternrat trifft sich einmal im Monat in verschiedenen Schulen des Kreises.

Der Zeitaufwand für dieses Gremium beträgt ca. 2-3 Stunden im Monat.

Unsere Schule Marmstorf gehört zum Kreiselternrat 71.

 



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(Änderungsdatum: 01.11.11)